Ein schließtechnisches Gutachten ist ein Dokument, in dem ein Fachmann für Schlösser den Zustand eines Schlosses oder einer Tür beschreibt und mit Fotos erklärt, ob und auf welche Weise sie aufgebrochen wurde.
Es enthält meist die Angaben zur Immobilie und zum Termin, die Art der Tür, des Schlosses und des Zylinders, die gefundenen Spuren (Hebelspuren, abgebrochener Zylinder, Kratzer am Schlüsselkanal, abgehebelter Schutzbeschlag) und die wahrscheinlichste Aufbruchmethode.
Verlangt wird es vor allem als Beleg zu einer Anzeige, für die Schadensmeldung an die Versicherung oder für eine Forderung gegenüber einer Eigentümergemeinschaft oder einem Eigentümer. Wenn eine Sache vor Gericht kommt, wird ein Sachverständigengutachten vorgelegt, und welcher Sachverständige geeignet ist, entscheidet Ihr Anwalt.
Nach einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch erstellen wir den Bericht über das Schloss und lassen die Tür beim selben Termin verschlossen zurück. Die Einzelheiten finden Sie unter Bericht über ein aufgebrochenes Schloss.