Arbeiten Sie bei gerichtlichen Räumungen?

Ja. Wir arbeiten bei gerichtlichen Räumungen: Wenn das Gericht den Besitz der Wohnung oder des Lokals übergibt, tauschen wir das Schloss in diesem Moment, damit es verschlossen ist.

Beauftragt wird das meist vom Eigentümer, seinem Anwalt, seinem Prozessbevollmächtigten (Procurador) oder dem Unternehmen, dem die Immobilie gehört. Datum und Uhrzeit des Termins werden abgestimmt, und wir sind vor Ort, um die Arbeit zu erledigen, wenn die Gerichtsbeamten es anweisen.

Was wir tun:

Was wir nicht tun: das Schloss vor der Räumung tauschen oder einem Mieter, der noch dort wohnt. Unsere Arbeit beginnt, wenn der Besitz bereits Ihnen gehört.

Sie erhalten vor dem Termin ein Festpreisangebot. Wir erklären es unter Schlosstausch nach einer Räumung.

Weitere Fragen zum Thema

Kann man die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen öffnen?

Ja, wenn die anfragende Person dazu berechtigt ist, etwa als Erbe oder im Namen der Erben. Was nötig ist, erklären wir Ihnen je nach Fall am Telefon. Vollständige Antwort lesen

Tauschen Sie Schlösser in ersteigerten Wohnungen?

Ja, sobald Sie den Besitz der Wohnung haben. Ist sie noch bewohnt, wird das vorher auf dem Rechtsweg geklärt; wir tauschen und sichern, sobald sie frei ist. Vollständige Antwort lesen

Sie brauchen einen Schlüsseldienst, dem Sie vertrauen können?

Ein spanischer Schlüsseldienst aus Torrevieja, seit jeher von hier. Sie erhalten vor Arbeitsbeginn ein verbindliches Festpreisangebot.

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